Die Schweiz – das einzige vollgültige UNO-Mitglied?
Die erste Regel in der Statistik und für den gesunden Menschenverstand lautet: Man darf nur Gleiches mit Gleichem vergleichen. Nachdem die Mehrheit der Schweizer Stimmbürger zu Beginn des 3. Jahrtausends die UNO-Mitgliedschaft bejaht hat, ist die Eidgenossenschaft der erste Staat, der mit einem Volks- und Ständemehr, also nicht nur von oben herab, durch einen Regierungs- und/oder Parlamentsbeschluss, sondern auch von unten herauf Mitglied geworden ist und derart im Grunde das einzige vollgültige Mitglied ist.
Wir haben damit auf unsere ureigene Art der direkten Demokratie der Welt gezeigt, wie eine wichtige und sehr umstrittene Frage in unserer Mitte entschieden wird: nicht über den Kopf der Stimmbürger hinweg, sondern durch ein vorsichtiges, umständliches Konsensverfahren, von der Regierung geführt und nach einer ersten Ablehnung 1986 im Blick auf die völlig veränderte Weltlage seither schliesslich auch vom Volk getragen.
Keine rhetorische Frage: Wie viele – oder aber besser wie wenige – Mitglieder hätte die UNO, wenn die Zugehörigkeit durch eine Volks- und Ständemehrheit hätte zustande kommen müssen? Diese Frage ist sehr wichtig, weil vor allem im Ausland fortlaufend von der Ausnahme- und Sonderstellung oder Nicht-Mitgliedschaft der Schweiz die Rede war und im Falle einer Nein-Mehrheit nach dem 3. März 2002 von
Seiten der meisten (europäischen) Mitgliedstaaten und der UNO-Zentrale in New York wenigstens mit abschätzigen Urteilen, vielleicht aber mit eigentlichen Diffamierungen bis hin zur Forderung nach Aufhebung des europäischen UNO-Sitzes in Genf mit sehr erheblichen wirtschaftlichen Einbussen nicht nur für den Kanton Genf hätte gerechnet werden müssen.
Unsere urdemokratische Vorgehensweise bei der Entscheidung wichtiger Sachfragen wird von vielen Mitgliedern des Europarates und allen auf echten Föderalismus bedachten Mitgliedern noch grösserer Gremien bis hin zum Glaspalast in New York als beispielhaft und vorbildlich empfunden. Die Regierung Schröder wollte mit einer Verfassungsänderung Volksentscheide nicht – wie bisher – nur auf Landes- und
Kommunalebene, sondern auch auf Bundesebene durchsetzen. In seinem letzten Buch Designing Europe, Comperative Lessons from the Federal
Experiences (Oxford Press 2001) lobte David Mc Kay seine erklärte „Lieblingsföderation“ die Schweiz und empfahl als Föderalismus- und Demokratiemodell für die Europäische Union nicht Kanada, Australien, Deutschland oder die USA, sondern unser Land. Alsdann wir UNO-Mitglied sind, haben wir es bereits für die Mitgliedschaft v o r gelebt und können es auch für andere gemeinsame Anliegen nicht als abschreckendes Beispiel des selbstischen Alleingangs, sondern als Vorbild der urdemokratischen Konsensfindung nachvollziehen.
Victor J. Willi, Rom Disentis
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